Fortbildung – Continuing Professional Development
Continuing Professional Development (CPD) ist das Fortbildungsangebot der RAD. Durch kontinuierliche Fortbildung erweitern Sie Ihr berufsbezogenes Wissen und Ihre Fähigkeiten. Ob Tänzer:in, Lehrkraft, Choreograf:in, oder Kulturschaffende – unser Fortbildungsprogramm bietet aktuelle berufspraktische Kenntnisse für für alle Personen, die im Tanzbereich arbeiten. Wir bieten eine Vielzahl von Aktivitäten und Inhalten an, von Webinaren und Workshops bis hin zu Großveranstaltungen zum Netzwerken. Unsere Fortbildungen stehen allen offen, Mitgliedern und Nichtmitgliedern gleichermaßen.
Fortbildung mit der RAD
Unser flexibler Ansatz bedeutet, dass Sie an Weiterbildungskursen (CPD) teilnehmen können, die von der RAD oder anderen Organisationen angeboten werden. Unsere Fortbildungen sind auf die Bedürfnisse und Anforderungen moderner Tanzpädagog:innen zugeschnitten. Unsere Themen reichen von Lehrplanvermittlung, Tanzmedizin, Verletzungsprävention, gesetzliche Vorgaben für den Unterricht und Schulbetrieb, über Unterrichtsstrategien sowie Führungskompetenz und Resilienz.
Continuing Professional Development umfasst zwei Bereiche: die berufliche und die persönliche Entwicklung. Unsere Einheiten konzentrieren sich auf Ihr Handwerk: die Kenntnis der klassischen Balletttechnik, die Fähigkeit, Schritte für Ihre Schüler:innen in überschaubare Einheiten zu teilen, sowie die Vermittlung von Freude an der Bewegung und am Tanzen. Um die eigenen Unterrichtsfähigkeiten zu verbessern, sind auch die Gesundheitsvorsorge und Selbstfürsorge sehr wichtig. Mit einem breiten Skillset können Sie Ihre berufliche Entwicklung aktiv gestalten.
Kommende Fortbildungen & Veranstaltungen
Introduction to Grade 3 CPD Live Stream Course
Montag 28 Juli 2025 – Dienstag 29 Juli 2025
11:30am – 2:30pm EDT
each dayMembers $170 USD
Non-Members $188 USDTeaching Ballet Through Music: Part 2
Montag 11 August 2025 – Donnerstag 14 August 2025
11:00am – 1:30pm EDT each day
Members $214 USD
Non-members $236 USD
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Stipendien
Wir setzen uns dafür ein, Hürden zum Tanz zu überwinden und freuen uns, brandneue Stipendien einzuführen. Egal, ob Sie einen Kurs besuchen, eine Prüfung ablegen oder an dem renommierten Margot Fonteyn International Ballett – Wettbewerb teilnehmen möchten, wir haben ein Stipendium, das Sie unterstützt.

Bewerbung als RAD-Registrierte Lehrkraft
Absolvent:innen anerkannter tanzpädagogischer Studiengänge und Ausbildungen können sich für die Aufnahme als RAD-Registrierte Lehrkraft bewerben. Treten Sie noch heute unserem globalen Netzwerk von Lehrkräften bei!
Weitere Informationen
Anerkannte externe Anbieter
Externe Fortbildungsanbieter haben die Möglichkeit, ihre Fortbildungen durch die Royal Academy of Dance akkreditieren zu lassen. Mit der Akkreditierung bestätigt die RAD, dass der Inhalt, das Format und die Stundenzahl für das Thema und die Teilnehmenden angemessen sind. Nur Organisationen, die die Qualitätssicherungsanforderungen der RAD erfüllen, können eine Akkreditierung durch die RAD erhalten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Büro.
Förderung von Fortbildungen
Die Royal Academy of Dance ist bestrebt, RAD-registrierte Lehrkräfte zu unterstützen. An dieser Stelle finden Sie demnächst Informationen zu Fortbildungsförderung für Lehrkräfte in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Deklaration zur Fortbildungspflicht
CPD-Deklaration: RAD-Registrierte Lehrkräfte deklarieren jährlich im Sommer ihre Erfüllung der Fortbildungspflicht. Loggen Sie sich dazu bitte im Mitgliederbereich ein und wählen Sie „My Account“ und „CPD Declaration“.
- Fortbildungspflicht erfüllt – Sie haben 20 Fortbildungsstunden absolviert oder kommen für eine Teilbefreiung von 10 Stunden in Frage.
- Antrag auf Befreiung von der Fortbildungspflicht* – Sie sind der Meinung, dass Sie für eine vollständige Befreiung von 20 Stunden in Frage kommen und wissen, dass Sie aufgefordert werden, Nachweise vorzulegen, wenn Sie für das CPD Audit ausgewählt werden.
- CPD Anforderung nicht erfüllt – Sie haben Ihre Fortbildungspflicht nicht erfüllt. Die Erfüllung der Fortbildungspflicht ist Voraussetzung für den Aufrechterhalt ihrer Mitgliedschaft. Die unbegründete Nicht-Erfüllung der Fortbildungspflicht kann zu Sanktionen bis hin zum Ausschluss führen.
Bitte reichen Sie ihre Nachweise zur Fortbildungspflicht ein, sofern Sie für das Fortbildungs-Audit ausgewählt werden.
*Antrag auf Befreiungen:
Das CPD-Jahr beginnt am 1. September und geht bis zum 31. August eines jeden Jahres.
Anträge auf Befreiungen werden datenschutzkonform bearbeitet. Bitte senden Sie uns Nachweise nicht ungefragt zu.
Wenn Sie Fragen zu den Ausnahmeregelungen haben, wenden Sie sich bitte an unser Büro.
Fortbildungen für RAD-Registrierte Lehrkräfte
Die Fortbildungspflicht für RAD-Registrierte Lehrkräfte dient der stetigen professionellen Weiterentwicklung in unserer unterrichtenden Mitglieder und vermittelt Exzellenz in der Tanzpädagogik.
RAD-Registrierte Lehrkräfte müssen zwischen dem 1. September und dem 31. August jeden Jahres 20 Fortbildungsstunden absolvieren. Diese setzen sich aus mindestens 10 Stunden zertifizierter Fortbildung und maximal 10 Stunden unabhängiger Fortbildung zusammen. Die RAD erkennt auch Fortbildungen externer Träger an, sofern diese berufsbezogen sind und dem formalen Standard entsprechen.
Anforderungen für RAD-Registrierte Lehrkräfte mit externer tanzpädagogischer Qualifikation: Lehrkräfte, die der RAD als Registrierte Lehrkraft mit einer Nicht-RAD-Qualifikation einer anerkannten Institution beigetreten sind, müssen innerhalb eines Jahres nach Erlangung ihres Status als registrierte Lehrkraft 20 Stunden RAD-CPD absolvieren. Wenn Sie z. B. am 1. Juli 2024 der RAD beigetreten sind, müssen Sie bis zum 30. Juni 2025 20 Stunden RAD-CPD absolvieren.
Zertifizierte Fortbildungen (time-valued CPD) werden nach dem Zeitaufwand für ihre Durchführung bewertet und finden in einer formalen Lernumgebung statt. Sie umfassen sowohl von der RAD als auch von anderen Organisationen angebotene Aktivitäten. Einige Beispiele für zeitlich bewertete CPD sind Fortbildungen und Schulungen in Präsenz, sowie Online- oder Fernkurse. Wenn Sie in einem anerkannten, Hochschul- oder Weiterbildungsprogramm mit Bezug zur Tanzpädagogik eingeschrieben sind, kann dies ebenfalls als Fortbildung anerkannt werden.
Voraussetzung für die Anerkennung externer Fortbildungen im Rahmen der Fortbildungspflicht sind:
- klar formulierte Lernziele,
- nachweisbare Lernergebnisse,
- Relevanz für Ihren Beruf als Tanzpädagog:in und
- Zertifizierung der Teilnahme (Name, Datum, absolvierte Stunden).
Fortbildungen, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, können nicht im Rahmen der Fortbildungspflicht als time-valued CPD anerkannt werden.
Unabhängige Fortbildungsstunden finden in einem weniger formellen Rahmen statt. Sie können bis zu zwei Stunden unabhängige Fortbildung pro Art von Aktivität geltend machen.
Dazu können gehören:
- Selbststudium,
- Online-Recherche,
- Lesen von tanzbezogenen Publikationen,
- Beitrag zur lokalen Tanzgemeinschaft durch Ausschüsse oder Wohltätigkeitsarbeit,
- Mentoring von Schüler:innen,
- Besuch von Aufführungen,
- Planung oder Produktion einer Aufführung und
- Unterrichtsplanung.
Jährliche Deklaration Ihrer Fortbildung
Bitte bewahren Sie ihre Fortbildungsnachweise sorgfältig auf. Im Rahmen des jährlichen Fortbildungs-Audits können sie aufgefordert werden, Ihre Fortbildungen für das vergangene Jahr zu belegen.
Absolvent:innen der Faculty of Education
Wenn Sie vor kurzem einen Studiengang an der Faculty of Education abgeschlossen haben, wird dies für das laufende Fortbildungsjahr angerechnet, in dem Sie Ihren Abschluss erhalten haben.
Aufnahme und Wiederaufnahme in das RAD-Register
Neue unterrichtende Mitglieder sowie ehemalige RAD-Registrierte Lehrkräfte, die wieder aufgenommen werden möchten (nach mindestens einjähriger Unterbrechung der Mitgliedschaft) müssen ihre Fortbildung (CPD) nur anteilig absolvieren.
CPD Anforderungen für neue und wiederaufgenommene Lehrkräfte
CPD Audit
Als Maßnahme zur Qualitätssicherung führen wir ein CPD-Audit durch, bei dem 5 % der Lehrkräfte ausgewählt und aufgefordert werden ihre Fortbildungsnachweise vorzulegen. Wenn Sie ausgewählt werden, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Mindestanforderung von 20 Stunden Fortbildungen erfüllt haben. Sie müssen nur dann Nachweise einreichen, wenn Sie für die Teilnahme am Audit ausgewählt werden. Es ist wichtig, dass Sie alle Nachweise aufbewahren.
Beispiele hierfür sind unter anderem:
- Kopien von Zertifikaten
- Teilnahmebescheinigungen
Jeder Nachweis muss beinhalten:
- Ihren Namen,
- das Datum (oder den Zeitraum) der Fortbildung,
- den Titel der Fortbildung, und
- die Teilnahmebestätigung.
Der Nachweis muss die Teilnahme bzw. Anwesenheit in der jeweiligen Weiterbildung belegen.
Bitte bewahren Sie Ihre Nachweise 2 CPD-Jahre auf.
CPD Audit Formular
Wenn Sie zum CPD-Audit ausgewählt wurden, senden wir Ihnen ein Formular zu, welches Sie ausfüllen und mit den nötigen Nachweisen zurücksenden müssen. Bitte beachten Sie, dass wir ohne dieses Formular die Überprüfung Ihrer Fortbildungsaktivitäten nicht abschließen können. Sollten Sie das Audit nicht zum bekanntgegebenen Termin ausgefüllt und zurückgesendet haben, wird Ihre Fortbildungspflicht als nicht erfüllt vermerkt, mit den entsprechenden berufsständischen Konsequenzen für Ihre Mitgliedschaft als RAD-Registrierte Lehrkraft.
Welche Schritte folgen nach dem Eingang Ihres Formulars?
Wir senden Ihnen eine E-Mail, in der wir den Eingang Ihrer Audit-Daten bestätigen, und prüfen die von Ihnen übermittelten Informationen. Sollten wir weitere Erläuterungen oder Informationen zu Ihren Nachweisen benötigen, werden wir Sie entweder per E-Mail oder telefonisch kontaktieren.
Sobald wir die Informationen überprüft haben und keine weiteren Klärungen erforderlich sind, werden wir Sie kontaktieren, um zu bestätigen, dass Sie Ihre CPD-Anforderungen für das Jahr erfolgreich erfüllt haben.
Wenn Sie nach weiterer Rücksprache mit Ihnen nicht nachweisen können, dass Sie die Mindestanforderungen für die Fortbildung erfüllt haben, senden wir Ihnen eine Bestätigung, dass Sie Ihre Anforderungen für das Jahr nicht erfüllt haben, und erklären Ihnen, wie es weitergeht.
Fragen
Wenn Sie Fragen zum CPD-Audit haben, wenden Sie sich bitte an Ihr nationales Büro. Wenn für Ihr Land kein nationales Büro aufgeführt ist, wenden Sie sich bitte an den Hauptsitz der RAD in London. Auf der Seite Kontakt finden Sie alle Kontaktinformationen.
CPD Regelungen
Alle RAD-Mitglieder, die unterrichten, müssen jährlich 20 Stunden Fortbildung absolvieren, um ihren Status beizubehalten, wie im Code of Professional Practice festgelegt. Damit soll sichergestellt werden, dass Sie Ihr Wissen, Ihr Verständnis und Ihre Fähigkeiten auf dem neuesten Stand halten, um auf die Entwicklungen im Beruf als Lehrkraft reagieren zu können
CPD Hinweise zum Datenschutz
Stand vom: 10. März 2021
Die Royal Academy of Dance (RAD) ist bestrebt, die besten Lehrer der Welt auszubilden. Unser CPD-Programm ermöglicht es uns nachzuweisen, dass unsere Lehrkräfte führend in der Tanzausbildung sind und über aktuelles Wissen sowie moderne fachliche Kompetenzen verfügen. CPD gibt den Lehrer:innen auch die Möglichkeit, ihre berufliche Entwicklung aktiv zu gestalten und ihren persönlichen Interessen nachzugehen.
Für das CPd werden personenbezogene Daten nur dann verwendet, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt. Dies gilt auch für die Weitergabe von Informationen außerhalb der RAD.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite über den Datenschutz.

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